proDRIVERS Berufsfahrer Akademie C95 und D95
Erfahren Sie alles zur Ausbildung, zu Fristen und Strafen. Anmeldung zu den Trainings ganzjährig möglich!
Alle Fahrer die im Personen-, Güterbeförderungsgewerbe oder Werksverkehr unterwegs sind, müssen ab den Stichtagen innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Jedes Jahr ein Modul
Von mindestens sieben Stunden pro Tag. Lenker/Innen durchlaufen die Weiterbildung in dem Staat in dem sich der ordentliche Wohnsitz befindet, oder in dem Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten.
Training Fahrsicherheit
Training Eco Training mit Praxis
Training Ladungssicherung
Training Arbeits Recht und Sozialvorschriften
Training Gesundheit/Sicherheit
Betroffene Personengruppen
- Lenkerberechtigung D, D+E, C1, C1+E, C, C+E
- Alle Lenker die im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sind
- Staatsangehörige eines Drittlandes dessen Arbeitgeber in einem EU-Land niedergelassen ist und der Fahrer auch im EU-Raum eingesetzt wird
Nicht betroffen sind:
- Fahrer von Fahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt
- Fahrer von Fahrzeugen, der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
- Fahrer von Fahrzeugen, die zum Zweck der technischen Entwicklung zu Reparatur- und Wartungszwecken auf der Straße unterzogen werden, sowie von Neufahrzeugen, welche noch nicht in Betrieb genommen wurden
- Fahrer von Fahrzeugen, die in Notfällen bzw. für Rettungsaufgaben eingesetzt werden
- Fahrer von Fahrzeugen, die für nichtgewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern eingesetzt werden
- Fahrer von Fahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt