Finanzkommission der Nationalversammlung des französischen Parlaments hat vorgeschlagen, per Gesetz steuerliche Vergünstigungen bei Ansiedlungen zu ermöglichen.
Frankreich gilt bislang für Logistikansiedlungen als nicht sonderlich interessant. Das will die Regierung jetzt ändern. Vor kurzem hat die Finanzkommission der Nationalversammlung des französischen Parlaments einstimmig entsprechende steuerliche Voraussetzungen vorgeschlagen. Sie sollen im Gesetz zum Finanzplan 2017 verankert werden. Die Transportverbände begrüßten dies einhellig und forderten die Parlamentarier auf, den Neuerungen zuzustimmen.
Gegenwärtig sehen sich ansiedlungswillige Logistikunternehmer durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen eher behindert. Bestehende Einrichtungen werden mehr und mehr zu Industrie- oder Lagergebäuden deklariert, nur weil darin Gabelstapler, Lastenaufzüge und andere Materialien zur Erleichterung des Betriebs und Verminderung der Arbeitspenibilität verwendet werden. Dadurch steigen für die Betreiber die Immobilien- beziehungsweise Grundsteuer. In Frankreich fallen die entsprechenden Steuern für Logistikprojekte mit bis zu 50 Prozent der gesamten Investivsumme ins Gewicht, wogegen die entsprechende Steuerlast im benachbarten Belgien nicht über 25 Prozent hinausgeht.
Jean-Christophe Pic, Vorsitzender des französischen Transportverbands FNTR, unterstrich die Bedeutung der Logistik für sein Land und dessen Wettbewerbsfähigkeit. Am Bruttoinlandsprodukt habe sie einen Anteil von 10 Prozent und komme mit 1,8 Millionen Beschäftigten auf einen Jahresumsatz von 200 Milliarden Euro. Durch die Leistungsschwächen des Sektors verliere man pro Jahr zwischen 20 und 60 Milliarden Euro. 2014 habe Frankreichs Logistik international noch den vierzehnten Rang belegt, sei aber laut Weltbank seitdem auf den 16. Platz abgerutscht.