Posted on

Das ändert sich rechtlich in 2017

Nächstes Jahr stehen einige Neuerungen an, die auch Unternehmen im Güterverkehr betreffen.

Der Gesetzgeber plant im Jahr 2017 einige Neuerungen, die Spediteure, Transporteure und Logistiker kennen sollten. Ihnen droht mitunter Mehraufwand, es soll allerdings auch einige Erleichterungen geben:

Todsündenliste

Am 1. Januar 2017 tritt die als „Todsündenliste“ bekannte EU-Verordnung 2016/403 in Kraft. Als Ergänzung zur EG-Verordnung 1071/2009 führt sie Verstöße gegen die Unionsvorschriften für den gewerblichen Straßenverkehr nach Kategorie, Art und Schweregrad auf. Damit systematisiert sie europaweit die Risikoeinstufung aller Verkehrsunternehmen in der jeweiligen nationalen Verkehrsunternehmerdatei.

Die Liste unterscheidet zwischen:

  • schwerstem Verstoß: etwa die Überschreitung der täglichen Lenkzeit von neun Stunden um mindestens 50 Prozent ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden
  • sehr schwerwiegendem Verstoß: etwa die Verwendung eines nicht einwandfrei funktionierenden Fahrtenschreibers
  • schwerwiegendem Verstoß: etwa die Verwendung eines Führerscheins, der beschädigt, unleserlich ist oder nicht dem gemeinsamen Muster entspricht.

Drei schwerwiegende Verstöße pro Jahr und Fahrer ergeben einen sehr schwerwiegenden Verstoß, drei sehr schwerwiegende Verstöße einen schwersten Verstoß. Bei Letzterem wird ein Verfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eingeleitet.

Anhand einer Risikoeinstufung wird in Österreich bereits seit Ende 2011 die Zuverlässigkeit der Unternehmen sichergestellt. Infolge der neuen EU-Verordnung muss dieses Verfahren jetzt angepasst werden.  Die neue Risikoeinstufung, die künftig unter anderem ein Ampelsystem in den Farben Rot, Grün und Gelb vorsieht, befindet sich noch im Teststadium, ebenso die Arbeitshilfe zur Konkretisierung der Verstöße. Bisher ist unklar, wann das Recht angepasst sein wird.

(cource: verkehrsrundschau.de)